Wir sind
die älteste freiberufliche, unabhängige Unternehmens-
beratung für Land- und Forstwirtschaft, gegründet 1958

Wir leisten
individuelle, persönliche Beratung und Wertermittlungen

Wir beraten
langjährig über 500 land- und forstwirtschaftliche Unternehmen
in Deutschland, Österreich, Ungarn und Polen

Ihr Nutzen
unsere Kompetenz mit 50jähriger Branchenkenntnis und internationaler Erfahrung

Bewertungsanlässe

Kauf / Verkauf

Sie wollen Ackerland, Grünland, Wald, Bauerwartungsland, Rohbauland, Bauland oder ein bebautes Grundstück (Wohnimmobilie, landwirtschaftliche Immobilie oder Gewerbeimmobilie) kaufen oder verkaufen; ggf. wird eine Ihrer Immobilien für Zwecke des öffentlichen Bedarfs beansprucht?
Wir erstellen Ihnen ein objektives Wertermittlungsgutachten oder beraten Sie, mit welchen Kaufpreisen Sie rechnen müssen oder welchen Kaufpreis Sie verlangen können.

Gesellschaftsgründung / -auseinandersetzung

Eine Gesellschaft ist zu gründen oder auseinanderzusetzen; neue Gesellschafter sind aufzunehmen oder einzelne Gesellschafter sind abzufinden? Wir helfen Ihnen, die sachgerechten Wertansätze für einzelne Vermögenswerte und/oder für die Gesellschaft als Ganzes zu entwickeln. Gegebenenfalls sind Miet-, Pacht- oder Zinsansätze für zur Nutzung überlassene Faktoren festzulegen. Wir entwickeln Ihnen eine sachgerechte, faire und nachvollziehbare Gewinnverteilung.
Für die Auseinandersetzung bewerten wir Ihnen die Werte der Kapitalanteile der Gesellschafter; ggf. zeigen wir Ihnen unterschiedliche Bewertungsansätze transparent auf und begleiten Sie bei der Kompromissfindung für eine kostengünstige, zeitnahe und überzeugende Lösung anstelle eines langwierigen, teuren und ggf. unsachlichen Prozesses.

Steuern: Teilwertermittlung bei Entnahme oder Betriebsaufgabe

Sie wollen Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen entnehmen? Wir helfen Ihnen bei der Ermittlung des Teilwertes und erstellen ggf. entsprechende Gutachten, damit Sie später – bei der Betriebsprüfung – keine bösen Überraschungen erleben.
Sie können im Rahmen der Betriebsprüfung Ihre Vorstellungen vom anzunehmenden Teilwert nicht durchsetzen? Wir helfen Ihnen bei der Argumentation oder erstellen Wertgutachten, die überzeugen.

Erb- / Eheauseinandersetzungen (ehelicher Zugewinn; Unterhaltsverpflichtung)

Sie planen die Betriebsübergabe an die folgende Generation? Welche gesetzlichen Ansprüche haben die weichenden Erben? Wie sind die einzelnen Vermögenswerte – gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Sonderrechtes für landwirtschaftliche Betriebe – zu bewerten? Wie ist die Verpflichtung zur Übernahme des landwirtschaftlichen Altenteils zu bewerten? Wie und wo müssen bei der Bewertung Steuern berücksichtigt werden? Wir helfen Ihnen – gegebenenfalls auch ohne aufwändiges Gutachten – Ihre Vermögenswerte pragmatisch, nachvollziehbar und unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung zu bewerten und die Übertragung in die folgende Generation qualifiziert vorzubereiten.
Eine Eheauseinandersetzung ist unausweichlich? Eine frühzeitige Kalkulation Ihrer Verpflichtungen oder Ansprüche hinsichtlich des ehelichen Zugewinnausgleichs und/oder der Unterhaltsverpflichtung schafft klarere Verhältnisse und mindert die Unsicherheit über Ihre zukünftige finanzielle Situation. Die klare Vorstellung, über das, was auf Sie zukommt, entlastet das Nervenkostüm und ermöglicht oft weitaus emotionsfreiere Gespräche.

Bank / Beleihung, Finanzierung

Ihre Bank verlangt für einen Kredit weitere Sicherheiten oder setzt aufgrund unzureichender Sicherheiten die Bonität herab? Sind die gestellten Sicherheiten von Ihrer Bank angemessen bewertet? Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke haben in den letzten Jahren oft erheblich an Wert gewonnen. Oft ist eine Belastung weiterer Grundstücke nicht erforderlich oder es lassen sich günstigere Zinskonditionen aushandeln, wenn Sie Ihrer Bank die tatsächlichen Werte ihrer Grundstücke – gegebenenfalls mit einem Gutachten nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) – kommunizieren.

Entschädigung/Schadenersatz

Sie verlieren Fläche infolge eines öffentlichen Eingriffs? Welche Entschädigung haben sie zu erwarten? Was ist neben dem Verkehrswert der Entzugsfläche noch zu entschädigen? Wie ist der Verkehrswert zu bestimmen? Handelt es sich nur um land- und/oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke oder ist bereits eine Höherwertigkeit infolge Bauerwartung anzunehmen? Die Bodenrichtwerte sind für die Bemessung der Entschädigung nicht verbindlich! Es handelt sich – wie der Name schon sagt – nur um "Richtwerte". Oft sind die Richtwerte veraltet oder sie bilden die Marktverhältnisse nur unzureichend ab oder Ihr Grundstück ist mit dem Richtwertgrundstück nicht vergleichbar. Dann ist eine individuelle Wertermittlung unumgänglich.
Deckt der Verkehrswert auch die wirtschaftlichen Nachteile ab, die sich aus den Entgang der wirtschaftlichen Nutzung des Grundstücks ergeben? Gegebenenfalls liegt ein Erwerbsverlust vor, der zusätzlich zum Verkehrswert zu entschädigen ist.
Sind die verbleibenden – von der Maßnahme nicht beanspruchten – restlichen Eigentums- oder Pachtflächen verkleinert oder gar deformiert? In diesen Fällen ist ein Verkleinerungs- oder Deformierungsschaden zu kalkulieren und zu entschädigen, der als An- oder Durchschneidungsschaden oder als Mehrwegeschaden bestimmt wird. Weitere wirtschaftliche Nachteile auf landwirtschaftlichen Grundstücken können sich beispielsweise durch Beschattung oder Laubfall ergeben oder wenn sich Teilflächen infolge der Nähe zur Verkehrstrasse nicht mehr beregnen lassen.

Beurteilung der Leistungsfähigkeit / Existenzgefährdung von Unternehmen

Wenn Sie den Nachweis erbringen können, dass Ihr landwirtschaftlicher Betrieb infolge des Eingriffs existenzgefährdet ist, muss der Vorhabensträger Maßnahmen entwickeln, um die Existenzgefährdung abzuwenden – gegebenenfalls durch Stellung von Ersatzland. Den Anspruch auf Ersatzland haben Sie im Rahmen der üblichen Entschädigungsregelung nicht; hier müssen Sie sich – natürlich mit einer den Werten entsprechenden – Abfindung in Geld zufrieden geben. Wir kalkulieren, ob für Ihren Betrieb eine Existenzgefährdung zu erwarten ist. Gegebenenfalls erstellen wir ein qualifiziertes Gutachten, damit Sie Ihre Rechte wahren können.

Bewertungen und Beurteilungen im Rahmen von Pachtangelegenheiten

Welche Pacht ist für landwirtschaftliche Grundstücke am Markt erzielbar? Welches maximale Pachtangebot ist unter der Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit ihres landwirtschaftlichen Betriebes zu empfehlen? Wir werten Ihnen die regionalen Marktdaten aus und erstellen Ihnen eine individuelle Kalkulation. Für Pachtübergaben und Pachtauseinandersetzungen:
wir sind erfahren in der Tätigkeit in Schätzungsausschüssen und Schiedsgerichtsverfahren.

Flurbereinigung

Prüfen Sie frühzeitig, ob die Bewertung Ihrer Einbringungsflächen sachgerecht ist. Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihnen mit den Flächen der vorläufigen Besitzeinweisung wirtschaftliche Nachteile entstehen. Informieren Sie sich über die Einspruchsfristen. Recht schnell sind im Flurbereinigungsverfahren einzelne Maßnahmen rechtskräftig und dann unanfechtbar. Wir helfen Ihnen in allen Bewertungsfragen.